Bekanntmachung
Der Wahlvorstand der Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG gibt gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung bekannt, dass alle die Wahl zur Vertreterversammlung betreffenden Daten, Fristen und Unterlagen zur Wahl der Vertreter und der Ersatzvertreter in folgenden Geschäfts- und Außenstellen (Niederlassungen) zu den nachfolgenden Öffnungszeiten durch die Mitglieder eingesehen werden können:
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