Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG
Mönchstraße 32
70191 Stuttgart
Baden-Württemberg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG gehört heute mit über 5.700 Wohnungen, 23 gewerblichen Einheiten, darunter 3 Kindertagesstätten, zu den erfolgreich etablierten Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg. Sie hat ihren Hauptsitz in Stuttgart und verfügt über Außenstellen in Schwäbisch Gmünd, Heilbronn, Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen.
Seit 1921 engagiert sich die Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG (LBG) im Wohnungsbau und bietet Ihren Mitgliedern Wohnsicherheit zu angemessenen und bezahlbaren Mieten, Wohnrecht auf Lebenszeit, eine satzungsgemäße Gewinnbeteiligung sowie ein vielfältiges Dienstleistungsangebot.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.lbg.de können sich Mitglieder/Mieter und Interessierte über das Angebot der LBG informieren und teilweise Serviceleistungen rund um die Mietsache in Anspruch nehmen. Auf der Webseite werden Mietwohnungen und Stellplätze dargestellt und Interessierte haben die Möglichkeit Kontakt mit der LBG aufzunehmen.
Über ein externes Vermietungstool können Mietinteressierte außerdem eine allgemeine Mietanfrage stellen und in unserere Interessentenliste aufgenommen werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Unsere Website wurde mit einem Prüftool auf technische Fehler hinsichtlich der Barrierefreiheit getestet und es wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung keine technischen Fehler auf der Website festgestellt.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht alle Bilder und grafischen Bedienelemente verfügen über eindeutige und aussagekräftige Alternativtexte.
- Einige Formularelemente sind nicht korrekt beschriftet und daher nicht programmatisch erfassbar.
- Die Fokusreihenfolge der Tastaturbedienung ist teilweise nicht logisch nachvollziehbar, zudem ist der Tastaturfokus nicht immer deutlich sichtbar.
- Es liegen PDF-Dokumente vor, die nicht barrierefrei erstellt wurden.
- Die Navigation der Website ist teilweise nicht vollständig über die Tastatur bedienbar.
- In einigen Fällen sind Überschriften nicht in einer logisch strukturierten Reihenfolge ausgezeichnet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, die Barrierefreiheit weiter zu optimieren. Wir arbeiten daran, die gefundenen Probleme zu beheben. Die Website wird regelmäßig technisch gescannt. Eine genaue Angabe zum zeitlichen Ablauf können wir momentan nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 24.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 24.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Bewertungsmethode: Grundlage ist ein automatisierter Accessibility-Test der decareto GmbH
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Sie haben eine Barriere gefunden und möchten, dass wir diesen Bereich verbessern. Dann freuen wir uns auf Ihre Meldung an die folgende Adresse:
Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG
Mönchstraße 32
70191 Stuttgart
E-Mail: info@lbg.de
Telefon: 0711 25004-0
Link zur Website: https://www.lbg.de
Sollten Sie auf Ihr Feedback keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder die Gründe für eine Ausnahme von der barrierefreien Gestaltung überprüfen lassen wollen, so können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
wenden und die Durchführung eines Durchsetzungsverfahrens beantragen. Alternativ können Sie sich auch an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.