Vertreterversammlung

Aktuelle Berichte

Mai 2026 – Ordentliche Vertreterversammlung 2026 – Tagesordnung

Wir möchten unsere Mitglieder über die Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung 2026 informieren.

Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass nur die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie geladene Gäste teilnahmeberechtigt sind.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

Ordentliche Vertreterversammlung

am Mittwoch, den 24. Juni 2026,
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle – Silcher-Saal – Berliner Platz 1 – 3, 70174 Stuttgart

T a g e s o r d n u n g :

Beginn: 10:00 Uhr

1. Begrüßung

2. Berichte:  a) des kaufmännischen Vorstands über das Jahr 2025
                      b) der technischen Vorständin über das Jahr 2025
                      c) des Vorsitzenden des Aufsichtsrats über das Jahr 2025

3. Bericht der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über die gesetzliche Prüfung für das Jahr 2025

4. Aussprache über die Berichte

5. Beschlussfassung über:

                     a) den Lagebericht des Vorstands für das Jahr 2025
                     b) den Bericht des Aufsichtsrats für das Jahr 2025
                     c) den Bericht über die gesetzliche Prüfung für das Jahr 2025
                     d) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
                     e) die Verteilung des Bilanzgewinns 2025

6. Beschlussfassung über:

                     a) die Entlastung des Vorstands für das Jahr 2025
                     b) die Entlastung des Aufsichtsrats für das Jahr 2025

7. Ersatzwahlen für den Aufsichtsrat

8. Anträge:    Diese sind gemäß Genossenschaftsgesetz bei der
                         Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG einzureichen

9. Aussprache über sonstige Fragen, die gemäß § 34 der Satzung in die Zuständigkeit der Vertreterversammlung fallen.

10. Verabschiedung ausscheidender Vertreter 

11. Schlusswort

Hierzu lade ich Sie mit der Bitte ein, vollständig zu erscheinen und Ihren Ausweis mitzubringen.

Für die Arbeitnehmer /innen verschiedener Unternehmen des DB-Konzerns ist die Arbeitsbefreiung in geltenden Tarifen geregelt. Für die Arbeitnehmer /innen der Unternehmen der Deutschen Post AG konnte keine vergleichbare Regelung gefunden werden (siehe Schreiben vom 17.07.2008).

Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats

 

Walter Hahn


Eine Woche vor der Vertreterversammlung sind in der Geschäftsstelle der Genossenschaft der Jahresabschluss 2025, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats zur Einsicht für alle Mitglieder ausgelegt.