
Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen müssen bis zum 16.02.2026 bei der Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG, Mönchstr. 32, 70191 Stuttgart vorliegen.
Die vom Wahlvorstand geprüften Wahlvorschläge für die Vertreterwahl 2026 können ab dem 23.02.2026 bis zum 16.03.2026 in den vorgenannten Geschäfts- und Außenstellen (Niederlassungen) zu den genannten Öffnungszeiten durch die Mitglieder eingesehen werden.
Die Wahl der Vertreter und der Ersatzvertreter wird gemäß Wahlordnung als Briefwahl durchgeführt. Der Versand der Unterlagen erfolgt Mitte/Ende März 2026. Die Stimmabgabe kann bis zum 20. April 2026 erfolgen. Die Wahlbriefe müssen bis zu diesem Tag, dem 20. April 2026, beim Wahlvorstand der Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG eingehen.
Landes-Bau-Genossenschaft
Württemberg eG
Josef Vogel
Vorsitzender des Wahlvorstands