"Notenbankfähigkeit" bestätigt!

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21.07.2023 – Deutsche Bundesbank stuft die LBG auch in diesem Jahr als „notenbankfähig“ ein.

Mit dieser Einstufung wird die erfolgreiche und solide Arbeit der LBG nachhaltig bestätigt.

Von der Bonitätsanalyse der Bundesbank als notenbankfähig eingestufte Unternehmen können von der Bundesbank und von anderen Zentralbanken des Eurosystems für geldpolitische Zwecke so behandelt werden wie Unternehmen, die von einer der vom Eurosystem für geldpolitische Zwecke anerkannten Ratingagenturen mit Investmentgrade eingestuft worden sind, d.h. Kreditforderungen gegen solche Unternehmen kommen als Sicherheiten für geld-politische Geschäfte der Bundesbank und anderer Zentralbanken des Eurosystems in Betracht

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