Informationen zur Vertreterwahl 2021

Aktuelle Berichte

November 2020 – Mitbestimmen! Wählen Sie mit! Liebe Mitglieder, alle fünf Jahre findet die Vertreterwahl bei der Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG statt. Im Jahr 2021 ist es wieder soweit.

Eine Gelegenheit, die Sie als Mitglied der Genossenschaft nutzen sollten. Denn damit können Sie die Zukunft Ihrer Genossenschaft mitgestalten, als Wähler oder auch als Vertreter. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung wurde ein Wahlvorstand bestellt.

 

Organe der Genossenschaft

Unsere Genossenschaft hat drei Organe – die Vertreterversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Die Vertreterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan, d. h. in ihr vollzieht sich die gemeinsame Willensbildung der Vertreter in Angelegenheiten der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan. Ihm obliegt die Überwachung des Vorstands. Er kontrolliert also, ob der Vorstand bei seinen Entscheidungen nach Gesetz und Satzung handelt. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Genossenschaft. Er leitet das Unternehmen eigenverantwortlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben der Vertreterversammlung

Zu den wesentlichen Aufgaben als Vertreter in der Vertreterversammlung zählen:

  • Beschlussfassung hinsichtlich der Grundlage der Genossenschaft, also Satzung und Satzungsänderungen.
  • Beschlussfassung hinsichtlich der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie Entlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.
  • Feststellung des Jahresabschlusses.
  • Feststellung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.

Zeitplan

Wichtige Regelungen

Grundlage der Vertreterwahl bildet neben der Satzung insbesondere die Wahlordnung der LBG.

Wir haben Ihnen nachfolgend einige wichtige Regelungen aufgeführt:

  • Der Wahlvorstand stellt die Zahl der zu wählenden Vertreter fest. Maßgebend ist die Zahl der Mitglieder am letzten Tag des der Wahl vorhergegangenen Geschäftsjahres.
  • Der Wahlvorstand stellt für jeden Wahlbezirk eine Liste der bekannten Wahlberechtigten auf. Diese wird nach Maßgabe der Bekanntmachung ausgelegt und erforderlichenfalls bis zum Tag der Wahl ergänzt.
  • Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.
  • Der Wahlvorstand prüft und stellt die Wahlvorschläge nach den einzelnen Wahlbezirken zusammen und gibt diese bekannt.

Möchten Sie sich als Mitglied unserer Genossenschaft für die Wahl als Vertreter aufstellen lassen – oder möchten Sie ein anderes Mitglied unserer Genossenschaft zur Wahl vorschlagen?

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten Namen, Vornamen und die Anschrift bzw. des vorgeschlagenen Mitglieds. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist.

Die Kandidatur/der Wahlvorschlag ist

An den Wahlvorstand der
Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG
Mönchstraße 32
70191 Stuttgart

oder per E-Mail wolfgang.henninger@lbg.de zu übersenden.

Für Fragen zur Vertreterwahl 2021 steht Ihnen Wolfgang Henninger, Tel. 0711 25004-16
und der Vorsitzende des Wahlvorstands Josef Vogel, Tel. 0711 25004-40 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur oder Ihren Wahlvorschlag.

Formular Kandidatenvorschlag oder Eigenbewerbung

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